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Hautkrebs-Screening

- Bild: © sabine meyer/ Pixelio, www.pixelio.de
Gesund bleiben kann man nicht früh genug
Vom 1. Juli 2008 an haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Deutschland führt damit weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein.
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening kann bei den meisten Hausarzt- und Hautarztpraxen über die Chipkarte abgerechnet werden.
Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.
Fragen Sie Ihren Hausarzt!
Dr. S. Scholl, FA für Allgemeinmedizin, Horhausen
Fakten
Häufigkeit
Jährlich erkranken in Deutschland ca. 120.000 Menschen neu an weißem Hautkrebs (Basalzellenkrebs, Basaliom). An schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) erkranken jährlich ca. 21.000 Menschen neu in Deutschland; etwa 2.000 sterben pro Jahr an dem malignen Melanom.
Früherkennung
Auffällige Veränderungen der Haut lassen sich in der Regel gut behandeln, wenn sie früh erkannt werden. Seit 1. Juli 2008 haben in Deutschland alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.







